Recycling (Abfall, Wasser)

 

 

 

Recycling reduziert die Entsorgung von Abfällen, den Verbrauch von natürlichen Ressourcen und verbessert die Energieeffizienz. Es spielt daher eine wesentliche Rolle auf dem Weg zu nachhaltigem Konsum und Produktion.

 

Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist heute allgemein anerkannte Leitlinie des Umweltschutzes. Das gilt im Besonderen auch für die Abfallpolitik. Grundlage für eine umfassende Regelung dieses Bereiches bildet das neue Abfallwirtschaftsgesetz aus dem Jahr 2002, in dem die anerkannten Ziele und Grundsätze einer nachhaltigen Abfallwirtschaft als Leitlinien für staatliches und privates Handeln verankert sind. Vorrangiges Ziel ist der Schutz von Mensch und Umwelt. Dieses Ziel wird erreicht bzw. begleitet durch möglichst geringe Emissionen und bestmögliche Nutzung vorhandener Ressourcen.

 

Der Knackpunkt einer nachhaltigen Bewirtschaftung die dem Vorsorgeprinzip dient, ist es die Öko-Effizienz zu erhöhen, was im Abfallbereich bedeutet die Materialeffizienz zu erhöhen. Folglich verdienen Abfallvermeidung und –verwertung hohe Aufmerksamkeit, wenn wir Nachhaltigkeit erreichen wollen.


 

Vermeidung und Verwertung
Insbesondere Maßnahmen zur Abfallvermeidung können Umweltbeeinträchtigungen an ihrem Ursprung bekämpfen. Mit einer verstärkten Betonung der Produzentenverantwortung soll hier auch dem Verursacherprinzip Nachdruck verliehen werden. Vorrang hat die Verwertung von bereits entstandenem Abfall, soweit dies ökologisch und wirtschaftlich zweckmäßig und technisch möglich ist. Die daraus gewonnenen Stoffe dürfen jedenfalls kein höheres Gefährdungspotenzial aufweisen als Primärrohstoffe. Keinesfalls darf es dadurch zu einer Verteilung von Schadstoffen in der Umwelt kommen.

 

Nicht vermeid- und verwertbare Abfälle sind einer umweltgerechten Beseitigung zuzuführen, bei der organische Schadstoffe zerstört und anorganische Schadstoffe in den Rückständen konzentriert werden. Aus der Ablagerung von Abfällen darf keine Gefährdung für nachfolgende Generationen resultieren.

 

 

UNTERNEHMENSSTRUKTUR
Im Jahr 2006 hat die Wirtschaftskammer Österreich 3.317 aktive Unternehmen im Abfall- und Abwasserbereich gezählt. Die Branche erwirtschaftete einen Umsatz von 4 Milliarden EUR und beschäftigte ca. 33.000 Mitarbeiter. Es ist typisch für die österreichische Unternehmensstruktur, dass die meisten aktiven Firmen in dieser Branche KMU sind. 58% der Unternehmen im Abfallbereich hatten einen Jahresumsatz von weniger als 500.000 EUR. Nur 5% der Unternehmen hatten einen Umsatz von über 10 Millionen EUR.

 

Im Jahr 2006 wurde das Investitionsvolumen der Unternehmen im Abfallbereich auf 230 Millionen EUR geschätzt. 36% der Kunden kommen aus der Industrie, Handel und Handwerk; 25% von Gemeinden und Abfallverbänden. Das bedeutet, dass der letzte Teil der Aufträge im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens vergeben wird.

 

 

GELDMITTEL
In den Jahren 2008 und 2007 haben die ehemaligen Öko-Industrien € 11.6 Milliarden und € 11.2 Milliarden generiert, bzw. ca. 86.600 und 81.500 Mitarbeiter angestellt. Die Daten beziehen sich auf umweltfreundliche Güter, Dienstleistungen und Bau. Die Grundlage für diese Datenberechnungen bilden Leitlinien der OECD und von EUROSTAT.

 

Den Hauptanteil der Wirtschaftsleistung durch die Umweltindustrie, nämlich € 7.6 Milliarden und € 7.3 Milliarden, wurden durch Dienstleistungen generiert, was somit den überwiegenden Bereich der Abwasser und Abfallwirtschaft ausmacht. Die Bereiche, welche sich mit der Produktion von Anlagen und Ausrüstungen, Technologien und spezifischen Materialien (€ 2.3 Milliarden und € 2.1 Milliarden) und Bau (€ 1.8 Milliarden und € 1.7 Milliarden) beschäftigen, haben auch zur Leistung der Öko-Industrien beigetragen.

 

 

FINANZEN
Dank der Online Medien ist der Erwerb von Ausschreibungsunterlagen nur in Ausnahmefällen kostenpflichtig. Gemäß § 89 des Bundesvergabegesetzes 2006 müssen diese Fälle ausdrücklich gerechtfertigt sein. Abhängig von den gewählten Leistungen kann das Erlangen von Ausschreibungsunterlagen dennoch mit Kosten verbunden sein. Genauso werden jegliche Beschwerden gegen öffentliche Beschaffungsentscheidungen vom Bundesvergabeamt verrechnet.

 

 

ZUGANG ZU INFORMATION
Öffentliche Auftraggeber, insbesondere der Staat und seine Unternehmen, aber auch österreichische Einrichtungen des öffentlichen Rechts und sonstige Auftraggeber innerhalb des staatlichen Einflussbereichs (z.B. Universitäten, Sozialversicherungsträger, Abfall-Institutionen, Abwasser-Organisationen, etc.) müssen sich an EU-Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge halten (Beschaffungswesen im Versorgungssektor wie z.B. Recycling, Abwasserverwertung, Müllentsorgung, Energieversorgung, Stromversorgung, Wärmeversorgung, Gasversorgung, Trinkwasserversorgung, etc.).

 

Daher werden alle öffentlichen Ausschreibungen in Österreich der oben genannten öffentlichen Institutionen durch das österreichische Bundesvergabegesetz 2006 geregelt. Bei Verträgen mit einem Wert über dem Schwellenwert müssen Ausschreibungen durch EU-weite Publikationen veröffentlicht werden (www.lieferanzeiger.at). Im Allgemeinen gelten längere Fristen und umfassendere Dokumentationsanforderungen für Ausschreibungen über dem Schwellenwert, während kürzere Ausschlussfristen für Ausschreibungen in Kraft treten, die unterhalb der Schwellenwerte liegen.

 

 

ÜBERBLICK ÜBER DIE ÖSTERREICHISCHEN PUBLIKATIONSMEDIEN FÜR AUSSCHREIBUNGEN:

 

Übersicht über die österreichischen Ausschreibungsdatenbanken (teilweise kostenpflichtig):

www.auftrag.at (Österreichweit)
www.lieferanzeiger.at
www.vergabeportal.at
www.ausschreibung.at
www.bauforum.at
www.baudatenbank.at
www.big.at 
www.ted.publications.eu.int 
www.ankoe.at